Schwager der vermissten Rebecca frei - aber weiterhin verdächtig

<p>Ohne dringenden Tatverdacht kein Haftbefehl: Im Fall Rebecca ist der Schwager aus der U-Haft entlassen worden.</p>
Ohne dringenden Tatverdacht kein Haftbefehl: Im Fall Rebecca ist der Schwager aus der U-Haft entlassen worden. | dpa

„Er ist weiterhin Beschuldigter des Verfahrens“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Schwager war zweimal von der Polizei festgenommen worden. Im ersten Fall am 28. Februar gab es keinen Haftbefehl. Erst im zweiten Anlauf ordnete ein Richter Anfang März Untersuchungshaft an.

An der Beweislage habe sich nichts geändert, insofern sei die Entscheidung des Richters „vertretbar“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Fakten deuteten aber weiter darauf hin, dass Rebecca das Haus des Schwagers nicht lebend verlassen habe. „Entscheidender Punkt ist: Wir haben Rebecca bislang nicht gefunden.“ Die Staatsanwaltschaft habe nichts in der Hand, um den Tatverdacht zu erhärten. „Wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können.“

Rebecca war am 18. Februar verschwunden. Die Mordkommission geht davon aus, dass sie getötet wurde. Der Schwager galt schnell als der Hauptverdächtige, weil er an dem Vormittag laut Polizei allein mit der Jugendlichen im Haus war. Sein Auto war am Tag des Verschwindens von Rebecca und am Abend darauf auf der Autobahn zwischen Berlin und Polen registriert worden.

Der Haftbefehl wurde jetzt aufgehoben, weil die Rechtsanwältin des Schwagers eine sogenannte Haftbeschwerde einlegte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, es gehe dabei auch immer um die Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Tat, der Dauer der Untersuchungshaft und der Beweislage. In diesem Fall habe sich die Beweislage in den vergangenen Wochen eben nicht geändert.

Das heißt, es kamen trotz der intensiven Ermittlungen der Polizei und der Suche nach Rebeccas Leiche keine neuen Indizien oder Beweise gegen den Mann hinzu. Weil das Einsperren eines Menschen aber einen starken Eingriff in sein Grundrecht bedeute, sei das in diesem Fall angesichts der stagnierenden Ermittlungen „irgendwann nicht mehr vertretbar“, so die Sprecherin.

Auflagen gegen den Mann – dass er Berlin nicht verlassen darf oder sich täglich melden muss – wurden nicht verhängt. Das ist nur möglich, wenn ein Haftbefehl bestehen bleibt, es aber eine sogenannte Haftverschonung gibt.

Die Polizei hatte bei der Suche nach der Leiche von Rebecca wochenlang aufwendig Wälder, Straßen und einen See in Brandenburg mit zahlreichen Einsatzkräften, Booten und Spürhunden abgesucht. Gefunden wurde nichts. Bis jetzt gingen etwa 2.000 Hinweise bei der Kriminalpolizei ein. (dpa)

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