Kommissionsentscheid gekippt: Belgien gewährt keine Steuervorteile

Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Die Brüsseler Behörde nannte damals keine Namen betroffener Konzerne. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um 55 Unternehmen. Einige von ihnen – sowie Belgien selbst – zogen gegen die Entscheidung vor Gericht.

Die Luxemburger Richter argumentierten nun, die von Belgien 2005 eingeführte Steuerregelung für Gewinnüberschüsse sei keine gezielte illegale Staatshilfe gewesen. Die belgischen Behörden hätten unter anderem einigen Ermessensspielspielraum gehabt, wer von diesen Regelungen überhaupt profitieren könne. Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten beim höherrangigen Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. (dpa)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment