EuGH stellt sich hinter Staatsanleihenkäufe

Blick auf die Zentrale der EZB. | Boris Roessler/dpa

Um welche EZB-Maßnahme geht es?

Um das milliardenschwere Anleihenkaufprogramm der Notenbank – im Fachjargon „Quantitative Easing“ (QE) genannt. Seit März 2015 erwirbt die EZB in diesem Rahmen Anleihen von Eurostaaten. Seit Juni 2016 stehen zusätzlich Unternehmensanleihen auf dem Einkaufszettel. Fast 2,6 Billionen Euro hat die EZB bisher in solche Papiere investiert. Seit Oktober 2018 liegt das Volumen bei monatlich 15 Milliarden Euro.

Warum kauft die EZB überhaupt Wertpapiere?

Oberstes Ziel der EZB sind stabile Preise und damit eine stabile Währung für die gut 340 Millionen Menschen in den 19 Staaten des Euroraums. Mittelfristig strebt die Notenbank für den Währungsraum eine Teuerungsrate von knapp unter 2,0 Prozent an. Weil die Teuerungsrate in den vergangenen Jahren sehr niedrig war, half die EZB nach, indem sie die Zinsen drastisch senkte und zugleich über den Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen gewaltige Summen frisches Geld in Umlauf brachte. Die Theorie: Wenn mehr Geld in Umlauf ist, steigen die Preise, und damit zieht auch die Inflationsrate an.

Was haben Staaten davon, dass die Notenbank ihre Anleihen erwirbt?

Staaten kommen so günstiger an frisches Geld. Denn sie müssen nicht so hohe Zinsen für neue Wertpapiere bieten, weil die EZB große Bestände kauft. Das hilft auch starken Volkswirtschaften. Darüber hinaus hat das Kaufprogramm der Notenbank einen psychologischen Effekt: Die EZB signalisiert Verbrauchern und Unternehmen damit, dass sie die Wirtschaft nicht im Stich lässt.

Darf die Notenbank überhaupt Anleihen kaufen?

Kritiker halten dies für Staatsfinanzierung mit der Notenpresse. Ein Vorwurf: Deutschland bezahle indirekt die Rettung überschuldeter Staaten und maroder Banken in Südeuropa. Zudem animiere das Anleihenkaufprogramm Staaten zum Schuldenmachen und bremse notwendige Reformen. Der EuGH hatte jedoch bereits im Sommer 2015 entschieden: Grundsätzlich darf die EZB zur Euro-Rettung Staatsanleihen kaufen.

Wie argumentierten die Kläger vor dem EuGH?

Die Klage geht unter anderem von den deutschen Euro-Kritikern Bernd Lucke und Hans-Olaf Henkel aus, einst führende Vertreter der Alternative für Deutschland (AfD). „Das Resultat des Staatsanleihekaufprogramms ist doch, dass die EZB derzeit der mit Abstand größte Gläubiger der Eurostaaten ist“, sagt Lucke. „Also finanziert die EZB die Staatsverschuldung in ungeheurem Ausmaß.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte den Fall mit einigen Fragen versehen nach Luxemburg verwiesen.

Was hat der EuGH jetzt geurteilt?

Die Luxemburger Richter haben die Klage klar abgeschmettert. Die EZB betreibe keine unerlaubte Staatsfinanzierung und verstoße nicht gegen ihr Mandat, urteilten sie. Um ihr erklärtes Ziel der Preisstabilität zu erreichen, müsse die Euro-Notenbank zwangsläufig Maßnahmen ergreifen, die Auswirkungen auf die Realwirtschaft hätten. Dabei bevorzuge sie einzelne Staaten aber nicht, sondern kaufe Anleihen nach einem fest vorgegebenen Schlüssel, erklärten die Richter weiter. Die EZB kaufe die Anleihen zudem am Sekundärmarkt – das heißt, sie erwirbt Papiere, die bereits im Umlauf sind, von Investoren. Dies habe nicht die gleiche Wirkung wie Käufe direkt bei den Wertpapiere ausgebenden Staaten. Ihnen werde dadurch nicht der Anreiz genommen, eine solide Haushaltspolitik zu verfolgen.

Wie geht es mit dem Kaufprogramm weiter?

Europas Währungshüter haben den Ausstieg aus ihrer Anti-Krisen-Politik eingeläutet. An diesem Donnerstag (13. Dezember) dürfte der EZB-Rat formal das Ende neuer Anleihenkäufe zum Jahresende 2018 beschließen. Schlagartig schließen wird die EZB die Geldschleusen aber nicht: Gelder aus auslaufenden Staats- und Unternehmensanleihen will die Notenbank vorerst erneut investieren.

Wer kontrolliert die EZB überhaupt?

Die Notenbank ist de jure unabhängig. Das war insbesondere den Deutschen bei der Gründung der gemeinsamen Notenbank zum 1. Juni 1998 wichtig, denn sie hatten mit der Deutschen Bundesbank gute Erfahrungen gemacht.

Darf die Notenbank also machen, was sie will?

Die EZB steht nicht außerhalb jeder Kontrolle, wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, im Juni 2016 anlässlich eines Urteils des höchsten deutschen Gerichts in einem anderen Verfahren um die Machtfülle der EZB betonte: „Die Europäische Zentralbank unterliegt wie jede europäische Institution kompetenzbeschränkenden Regeln, deren Einhaltung von Gerichten kontrolliert werden kann.“ Allerdings hat die EZB in der Regel schon lange Fakten geschaffen, bevor Gerichte abschließend urteilen. Im vorliegenden Fall fällt das Bundesverfassungsgericht auf Basis des EuGH-Urteils seine abschließende Entscheidung, denn der EuGH entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Sein Urteil ist jedoch maßgebend und richtungsweisend.