DG-Regierung will gegen Geoblocking kämpfen

<p>DG-Regierung will gegen Geoblocking kämpfen</p>


Der Begriff Geoblocking beschreibt Geschäftspraktiken, bei denen ein Kunde beispielsweise aufgrund seiner Nationalität, seines Wohnortes, seines Aufenthaltsortes oder seines Firmensitzes benachteiligt wird. „Als Sprachminderheit und Bewohner einer Grenzregion sind wir davon besonders stark betroffen. Wir haben in Ostbelgien ein großes Interesse daran, dass diese Form der digitalen Abschottung möglichst bald vollständig untersagt wird“, so Paasch nach einer Frage von Lydia Klinkenberg (ProDG). Die Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes müssten auch in der digitalen Welt gelten. Erste wichtige Schritte zur Schaffung eines digitalen Binnenmarktes habe die EU bereits unternommen, „was wir ausdrücklich begrüßen“, meinte Paasch. Er nannte die Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im Ausland, oder auch die sogenannte Portabilitätsverordnung, die zum 1. April 2018 in Kraft getreten ist. Inzwischen gibt es auf EU-Ebene die sogenannte Geoblocking-Verordnung, mit der eine ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen innerhalb des Binnenmarkts verboten werde. „In der Vergangenheit wurden Ostbelgierinnen und Ostbelgier beim Betreten von ausländischen Online-Shopping-Portalen oft automatisch auf die belgischen Seiten dieser Anbieter weitergeleitet oder gar schlichtweg vom Angebot der jeweiligen Shops ausgeschlossen. Mit dieser diskriminierenden Praxis ist nun Schluss“, erläuterte der Regierungschef.

Die Verordnung verbiete Geoblocking praktisch überall dort, wo Waren und Dienstleistungen über digitale Plattformen vertrieben werden. „Allerdings sieht diese Verordnung eine Reihe von Ausnahmen vor“, führte Paasch weiter aus. Ausgenommen seien unter anderem die audiovisuellen Medien, „was aus ostbelgischer Sicht äußerst bedauerlich ist“. Konkret bedeute diese Ausnahme, dass Bürger immer noch auf digitale Schranken stoßen, wenn sie beispielsweise in den Online-Mediatheken deutscher Fernsehsender stöbern. „Wir setzen uns als Regierung der DG deshalb resolut dafür ein, dass auch urheberrechtlich geschützte audiovisuelle Dienste wie Fußball-Live-Übertragungen oder Video-on-Demand-Angebote vom Geoblocking befreit werden.“ Der Regierung sei bewusst, dass dies die Erlösmodelle weiter Teile der Medienindustrie beeinflussen würde. „Aber wir sind der Meinung, dass es zur finanziellen Absicherung der Kreativwirtschaft am Ende des Tages andere Wege geben muss als die nationale Abschottung und die Diskriminierung ausländischer Medienkonsumenten.“

Hoffnung mache ausdrücklich, dass die Geoblocking-Verordnung zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten evaluiert werden. „So könnten beispielsweise Ausnahmeregelungen für Grenzregionen mit Sprachminderheiten ins Auge gefasst werden.“ Wenn schon die audiovisuellen Medien nicht flächendeckend vom Geoblocking befreit würden, dann bitte zumindest dort, wo Sprachminderheiten lebten, wie in Ostbelgien. Die Regierung der DG werde sowohl in der Großregion als auch in der Euregio-Maas-Rhein und in der Arbeitsgemeinschaft Europäischer Grenzregionen (AGEG), entsprechende Resolutionsvorschläge einreichen, um den Druck auf die zuständigen europäischen Gremien zu erhöhen. (sc)

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