Beanspruchung medizinischer Dienstleistungen für Grenzgänger mit einer Doppelrente soll vereinfacht werden

Pascal Arimont | CSP

Die Änderung betrifft die Richtlinie über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in der Europäischen Union: Bislang müssen pensionierte Grenzgänger mit einer Doppelrente fünf Jahre vor Rentenantritt mindestens zwei Jahre eine Beschäftigung im Nachbarland ausgeübt haben, um dort unter anderem Anspruch auf medizinische Dienstleistungen zu haben. Durch Pascal Arimonts Vorschlag soll die Frist für die zwei Jahre Mindestbeschäftigung auf insgesamt zehn Jahre vor Rentenantritt ausgeweitet werden, hieß es in einer Mitteilung. „Die Verlängerung auf zehn Jahre würde den pensionierten Grenzgängern, die zwar in Belgien wohnen, aber vor der Pensionierung in mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet haben, helfen. Die bisherige Regelung der fünf Jahre war für viele Rentner zu kurz bemessen, wenn sie weiterhin Gesundheitsdienstleistungen im Nachbarland in Anspruch nehmen wollten. Viele von ihnen, die beispielsweise viele Jahre lang in Deutschland gearbeitet hatten, wurden aufgrund der kurzen Frist aus der deutschen Krankenkasse geworfen und konnten dadurch nicht mehr auf den viele Jahre anvertrauten Vertrauensarzt zurückgreifen“, erklärt Arimont. Der Text, der am Dienstag vom Ausschuss angenommen wurde, muss nun noch vom Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet werden, damit die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten beginnen können. „Wir sind froh, dass wir diesen Punkt, der für viele Grenzgänger in Ostbelgien wichtig ist, auf die Agenda des Parlaments setzen konnten. Endlich kann diesbezüglich eine Verbesserung für die betroffenen Grenzgänger in Aussicht gestellt werden“, erklärte Arimont. (red)