Weykmans: „Schmerzvoller Verlust“ für Ostbelgien

Im Mai kommenden Jahres will die Gruppe Baronie die Chocolaterie Jacques im Eupener Industriegebiet schließen. 70 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. | Ralf Schaus

Die Schließung der Chocolaterie Jacques sei für Ostbelgien ein schmerzvoller Verlust eines Traditionsunternehmens, „aber vor allem denke ich an die 70 Mitarbeiter, die ihre Arbeitsstelle verlieren und deren Lebensgrundlage somit ins Wanken gerät“, so Isabelle Weykmans nach Fragen der PDG-Abgeordneten Marc Niessen (Ecolo) und Charles Servaty (SP). Als Beschäftigungsministerin werde sie die sogenannte Renault-Prozedur eng verfolgen. Diese beschreibt die Vorgehensweise, wenn es in einem Unternehmen zu Massenentlassungen kommt.

„Aber auch die Kollektiventlassungen in den Betrieben auf dem französischsprachigen Territorium der Wallonie in der Gemeinde Welkenraedt, mit deren Verantwortlichen ich aus nachvollziehbaren Gründen ebenfalls in Kontakt stehe, entziehen sich ebenfalls nicht unserem Verantwortungsbereich, da etliche Mitarbeiter ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben und somit auch von unserem Arbeitsamt betreut werden“, fügte die PFF-Politikerin hinzu.

Zum Hintergrund: Das Welkenraedter Unternehmen Hexcel Composites hatte den Abbau von 75 Stellen angekündigt, während der Kompressorhersteller Emerson, ebenfalls in Welkenraedt tätig, 72 seiner 320 Arbeitsplätze streichen möchte. Im Falle der Kollektiventlassung bei der Chocolaterie Jacques stehe die DG in der Hauptverantwortung, da sich die betroffene technische Niederlassungseinheit auf ihrem Territorium befinde, erläuterte Weykmans.

Mit Blick auf die Renault-Prozedur müsse der Arbeitgeber in Folge der Informations- und Konsultationsphase eine Beschäftigungszelle einsetzen. Höchstwahrscheinlich werde sich die Gruppe Baronie an der Beschäftigungszelle der DG beteiligen.

Die Hauptaufgabe der Beschäftigungszelle sei die Umsetzung und Überwachung der Betreuungsmaßnahmen zugunsten der entlassenen Arbeitnehmer. Die Zelle müsse jedem entlassenen Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Einsetzung ein Outplacementangebot unterbreiten. Seit dem Inkrafttreten einer Reform Ende 2017 müsse sie als zuständige Ministerin dieses Outplacementangebot genehmigen. Gemeinsam mit dem Arbeitsamt habe die Regierung den rechtlichen Rahmen geschaffen, im Bedarfsfall eine eigene Beschäftigungszelle einzusetzen. Ferner bezuschusse die DG seit 2010 einen sogenannten Beschäftigungscoach, der die betroffene Arbeitskraft unterstützt, aber auch den Betrieb berät, sagte Weykmans: „Den betroffenen Arbeitnehmern steht zudem das ganze Arsenal an föderalen und gemeinschaftlichen Fördermaßnahmen offen.“

Die DG-Regierung und das Arbeitsamt seien jedenfalls „auf den Ernstfall“ vorbereitet. „Darüber hinaus beabsichtige ich, mit meinem Kollegen aus der Wallonischen Region Kontakt aufzunehmen, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, die bei Jacques beschäftigt sind, optimal betreut und begleitet werden, und dies unabhängig davon, wo sie wohnen oder welche Sprache sie sprechen.“ Eine solche Kooperation habe in der Vergangenheit bei entsprechenden Fällen wie Kollektiventlassungen regelmäßig stattgefunden.

Die Möglichkeiten der DG, solchen Entwicklungen vorzubeugen, hielten sich im Einzelfall allerdings in Grenzen. Die Gestaltungspolitik der Gemeinschaft richteten sich nach dem Regionalen Entwicklungskonzept: Dabei seien Maßnahmen entwickelt worden, um den Lebens- und Wirtschaftsstandort Ostbelgien zu stärken. „Die Verantwortung der Deutschsprachigen Gemeinschaft besteht in der sektorenübergreifenden Förderung und Vermarktung unseres Standortes Ostbelgien sowie in der notwendigen Bereitstellung der erforderlichen Werkzeuge und finanziellen Mittel im Falle das, wie gerade erläutert.“