Arimont: „Grenzüberschreitende Berufszulassung vereinfachen“

„EU-weit sind mehr als 5.500 Berufe reglementiert. Die Mitgliedstaaten reglementieren Berufe, um die Bürger vor nicht ausreichend qualifizierten Dienstleistern zu schützen — u. a. in den Bereichen Gesundheit, Rechtsberatung und Baugewerbe“, erläutert uns Arimont den Hintergrund der Gesetzesinitiative. „Im medizinischen Bereich müssen wir beispielsweise als Patienten darauf vertrauen können, dass das Personal ausreichend ausgebildet ist. Berufsreglementierung ist daher notwendig. Andererseits gibt es aber immer noch erhebliche Probleme bei der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten. Wir erhalten nach wie vor viele Beschwerden, wenn beispielsweise in einem Mitgliedstaat unsinnige Voraussetzungen verlangt werden, um eine Berufszulassung zu erhalten. Das darf nicht sein.“

In der EU besteht zwar bereits ein System zur Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dennoch sind es immer noch die einzelnen Mitgliedstaaten, die Vorschriften und Einschränkungen für den Zugang zum Beruf oder für dessen Ausübung erlassen. Dadurch entstehen teilweise große Unterschiede in der Regulierungsintensität, was wiederum der innereuropäischen Mobilität zuwiderläuft — ein Problem, von dem auch ostbelgische Grenzgänger betroffen sind.

Mit der neuen Richtlinie sollen unverhältnismäßige Reglementierungen vermieden werden, indem vor dem Erlass neuer Berufsreglementierungen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt werden muss.

„Die Verhältnismäßigkeitsprüfung wird dazu beitragen, Berufsanerkennung grenzüberschreitend zu vereinfachen. Das ist insbesondere für Menschen in Grenzregionen wichtig. Denn viele Menschen verstehen zu recht nicht, weshalb sie ihren Beruf, den sie in ihrem Land gut und qualifiziert ausüben, in einem anderen Land nicht ausüben sollen dürfen“, so Arimont abschließend. (red)