14 Fragen zum 14. Oktober

Die Wahlen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden auch diesmal per Computer durchgeführt. Allerdings gibt es erstmals die Möglichkeit, die Wahl per Papierausdruck zu bestätigen. | Ministerium der DG



Weiterhin finden die Wahlen in Ostbelgien elektronisch statt, allerdings wird diesmal ein neues System eingeführt, bei dem die Wahl mit einem Papierausdruck bestätigt wird. Diese und weitere Fragen und die entsprechenden Antworten zum Urnengang an diesem Sonntag (14. Oktober).

1) Welche Rolle spielt die Deutschsprachige Gemeinschaft bei den Kommunalwahlen?

Nachdem zunächst der Föderalstaat zuständig war, erhielten im Jahr 2001 (im Zuge des sogenannten Lambermont-Abkommens) die Regionen die Zuständigkeit für die Gemeinde- und Provinzwahlen. 2015 wurde die Zuständigkeit für die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets von der Wallonie an die DG übertragen. Seitdem ist die DG dafür verantwortlich, Gemeindewahlen in Ostbelgien zu organisieren.

2) Was heißt Organisation der Wahlen?

Konkret bedeutet die Organisation der Wahl für die DG, dass sie zunächst den gesetzlichen Rahmen bestimmt. Weiterhin sorgt sie in Zusammenarbeit mit den sogenannten Wahloperatoren für einen guten Ablauf der Wahl. Sie sensibilisiert die Bürger, verbreitet Informationen zum Wahlablauf und leistet technische Unterstützung.

3) In Ostbelgien wird elektronisch gewählt. Was heißt das?

Das bedeutet, dass der Wähler einen Computer bedient, um seine Wahl durchzuführen. Allerdings gibt es bei den anstehenden Wahlen erstmals die Möglichkeit, den Stimmzettel auszudrucken. Dieser Ausdruck bietet dem Wähler zwei Kontrollmöglichkeiten: Einerseits kann er anhand der in kleinen Buchstaben auf dem Stimmzettel ausgedruckten Namen der Listen und Kandidaten prüfen, ob dies dem entspricht, was er in den Wahlcomputer eingegeben hat. Andererseits hat der Wähler die Möglichkeit, den Barcode, der sich auf dem Stimmzettel befindet, auslesen zu lassen. In jedem Wahlbüro befindet sich ein Wahlcomputer mit einem solchen Barcodeleser.

4) Und was ist mit den Provinzwahlen?

Die Organisation der gleichzeitig stattfindenden Provinzialratswahl bleibt in den Händen der Wallonischen Region. Damit beide Wahlen in Ostbelgien einheitlich gehandhabt werden, haben die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonie im letzten Jahr ein Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen. Demnach wählen die Deutschsprachigen sowohl bei den Gemeinderatswahlen als auch bei den Provinzwahlen auf Computer (mit Papierausdruck), damit keine unterschiedlichen System beim gleichen Wahlvorgang angewendet werden. In der Wallonie finden die Kommunalwahlen nämlich auf Papier statt.

5) In den Gemeinden Büllingen und Burg-Reuland stellt sich jeweils nur eine Liste zur Wahl. Schon vorher steht fest, dass alle Kandidaten in den Gemeinderat einziehen. Warum muss da überhaupt noch gewählt werden?

Das Prinzip ist, dass in jedem Fall gewählt wird. Der Gesetzgeber hat keine Ausnahmen vorgesehen, so auch nicht für den Fall, dass es nur eine Liste gibt. Der Wähler kann so auch in diesem Fall seinen Wählerwillen zum Ausdruck bringen, indem er eine oder mehrere Vorzugsstimmen abgibt oder weiß wählt.

6) Welche Rolle spielen Kopf- beziehungsweise Vorzugsstimmen für die Kandidaten?

Wenn die Sitzverteilung feststeht, wird ermittelt, welcher Kandidat der jeweiligen Listen einen Sitz im Gemeinderat erhält. Die Anzahl Kopfstimmen sowie die durch die Kandidaten erzielten Vorzugsstimmen spielen dabei die wesentliche Rolle in einem komplizierten System (Näheres dazu auf der Wahlseite www.gemeindewahlen.be). Gibt der Wähler eine Kopfstimme für eine Liste ab, so erklärt er sich mit der Reihenfolge der Kandidaten auf dieser Liste einverstanden. Er kann aber auch eine Vorzugsstimme für einen, mehrere oder sogar alle Kandidaten abgeben. Damit zeigt er an, dass er den betreffenden Kandidaten den Vorzug vor Mitbewerbern auf der gleichen Liste gibt, die möglicherweise auf einer besseren Position stehen.

7) Wer darf nicht im Gemeinderat tagen? Welche Unvereinbarkeiten gibt es?

Es gibt eine Reihe von Personen, die weder Mitglieder des Gemeinderates oder des Gemeindekollegiums (Bürgermeister und Schöffen) sein dürfen. Dazu gehören unter anderem: die Minister der Deutschsprachigen Gemeinschaft; die Personalmitglieder der Gemeinde und Personen, die von der Gemeinde ein Gehalt oder eine regelmäßige finanzielle Zuwendung erhalten; Mitglieder der Forstverwaltung, wenn ihre Zuständigkeit sich auf unter Forstrecht stehenden Waldbesitz erstreckt, der Eigentum der Gemeinde ist, in der sie ihr Amt ausüben; Sekretäre und Einnehmer des öffentlichen Sozialhilfezentrums des Zuständigkeitsgebiets der Gemeinde sowie Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad einschließlich der Direktoren und des Regionaleinnehmers der Gemeinde oder die mit ihnen verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner.

8) Ab wann ist die Ratsmitgliedschaft von Verwandten untersagt?

Die Mitglieder des Rates dürfen weder bis zum zweiten Grad einschließlich miteinander verwandt oder verschwägert noch miteinander verheiratet sein oder gesetzlich zusammenwohnen. Personen, deren Ehepartner oder gesetzlich Zusammenwohnende untereinander bis zum zweiten Grad einschließlich verwandt sind, dürfen nicht zur gleichen Zeit dem Rat angehören.

9) Was passiert, wenn einer Liste mehr Sitze zukommen, als sie Kandidaten hat?

In diesem Fall werden die nicht zuerkannten Sitze auf die andere oder die anderen Listen übertragen.

10) Welche Rolle spielt die Wahlaufforderung?

Die Gemeinde schickt die Wahlaufforderung mindestens 15 Tage vor dem Wahltermin per Post zu. Die Wahlaufforderung präzisiert, wann und wo genau der Wähler am Wahltag seine Stimme abgeben kann. Kann die Wahlaufforderung nicht übermittelt werden, wird sie in der Gemeindeverwaltung hinterlegt. Dort kann man sie bis zum Mittag des Wahltags abholen. Die Wahlaufforderung und den Personalausweis muss man am Tag der Wahl zum Wahllokal mitbringen.

11) Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Die Wahllokale in Ostbelgien sind zwischen 8Uhr und 15Uhr geöffnet. Sollten sich Wähler um 15 Uhr noch im Wahllokal oder im Wartezimmer befinden, werden sie zur Wahl zugelassen.

12) Ab wann ist am Sonntag mit Resultaten zu rechnen?

Die Wahlresultate werden für etwa 16 Uhr erwartet. Die genaue Uhrzeit kann jedoch nicht genau bestimmt werden. Dies hängt auch von dem guten Ablauf des Wahlvorgangs ab, heißt es im Kabinett von Aufsichtsministerin Isabelle Weykmans (PFF). Die Resultate werden auf der Wahlseite www.gemeindewahlen.beveröffentlicht. Die Startseite leitet zur eigentlichen Seite mit den Resultaten weiter.

13) Wie werden der Bürgermeister und die Schöffen gewählt?

Der Bürgermeister und die Schöffen werden nicht direkt vom Volk gewählt. Wenn der Gemeinderat eingesetzt wird, muss dieser innerhalb von drei Monaten ein Mehrheitsabkommen verabschieden. Dieses Abkommen schlägt den Bürgermeister und die Schöffen vor, die das Gemeindekollegium bilden. Der Gemeinderat wählt also den Bürgermeister und die Schöffen.

14) In Belgien herrscht Wahlpflicht. Was ist, wenn ich nicht wählen gehe?

Wer seiner Wahlpflicht ohne Angabe triftiger Gründe nicht nachkommt, riskiert eine Geldstrafe. Darauf hat die Staatsanwaltschaft hingewiesen. Geldstrafen zwischen 40 und 80 Euro können verhängt werden. Dies ist aber in der Praxis selten der Fall. Sollte man seiner Wahlpflicht mehrmals nicht nachkommen, steigen die Bußgelder. Darüber hinaus riskiert man eine Streichung aus dem Wählerregister. Wahlhelfern, die unentschuldigt fehlen, droht eine Geldbuße von 250 Euro. (sc)

www.gemeindewahlen.be

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