Verstöße gegen das Gesetz der Tabakwerbung werden weniger hart bestraft

Tabakwerbung ist in Belgien grundsätzlich verboten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Tabak- und Zeitungsläden dürfen in ihrem Geschäft und an der Fassade für Tabakerzeugnisse werben. Die kostenlose Zugabe von Feuerzeugen zu einer gekauften Zigarettenschachtel ist dagegen verboten.

Wer gegen diese Regelung verstößt, riskierte bislang eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 80.000 Euro. Gesundheitsministerin Maggie De Block (Open VLD) hält diese Geldbußen für „unverhältnismäßig hoch“ und senkt die Mindeststrafe für Einzelhändler nun auf 2.000 Euro.

„Heute ist die Mindeststrafe für einen Tabakkonzern wie Philip Morris die gleiche wie für den Zeitungskiosk um die Ecke: 80.000 Euro“, so De Block. „Oft haben die Richter am Ende einfach auf die Geldbußen verzichtet. Deshalb schlagen wir ein neues Minimum von 2.000 Euro vor. Auf diese Weise haben wir ein wirksames Instrument in der Hand.“

Aus Zahlen des föderalen Gesundheitsministeriums geht hervor, dass 95 Prozent der Verstöße von großen Unternehmen begangen werden, für die auch weiterhin die hohen Bußgelder gelten: zwischen 80.000 und 800.000 Euro.

Gegner bezweifeln, dass diese niedrige Strafe auf Einzelhändler ausreichend abschreckend wirkt. Sie fordern ein ausnahmsloses Verbot von Tabakwerbung. (belga)