Drei Fälle aktiver Sterbehilfe bei Minderjährigen in Belgien



Die Betroffenen waren demnach 9, 11 und 17 Jahre alt. Das Sterbehilfe-Gesetz wurde 2014 auf Minderjährige ausgeweitet. 2016 wurde es das erste Mal angewendet.

Bereits seit 2002 ist in Belgien ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten erlaubt, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 wurde die Sterbehilfe auf Minderjährige ausgedehnt. Voraussetzung ist eine unheilbare Krankheit. Der junge Patient muss unter starken Schmerzen leiden, die kein Medikament lindern kann. Ein Psychologe muss bezeugen, dass er urteilsfähig ist und in der Lage, die Entscheidung zum Sterben zu fassen. Auch die Eltern müssen zustimmen.

Zwei der nun bekannt gewordenen Fälle stammen aus 2016, einer aus 2017. Dem Bericht zufolge litt einer der Patienten unter der unheilbaren Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose. Ein weiterer hatte bösartige Tumore im Kopf, der Dritte die Duchenne-Muskeldystrophie, eine bestimmten Art des Muskelschwunds.

Obwohl nur wenige Kinder von der Gesetzesausweitung betroffen seien, bezeichnete die staatliche Sterbehilfe-Kommission sie als sinnvoll. So hätten auch Minderjährige in Bezug auf das Ende ihres Lebens die freie Wahl und ein Mitspracherecht.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der EU erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt, beziehungsweise wird geduldet.