Wallfahrten durften mit Geldbeträgen abgelöst werden
Aus dem Gerichtswesen Alt-Limburgs (Teil 2)
Von GrenzEcho
Der Verurteilte verabschiedete sich vom ältesten Schöffen. Begann er die weite Pilgerung, so beurlaubte er sich vom zweiten Schöffen, und so fort.