Pflicht bei Winterwetter: Winterreifen aufziehen


Beim ersten Schnee drängt sich die Frage auf, ob Winterreifen aufgezogen werden sollen.

Wer in Eigenregie die Winterreifen montieren will, benötigt einen festen ebenen Grund für den Wagenheber. Auf Kopfsteinpflaster oder einer abschüssigen Straße etwa könnte er einklappen. Schwere Verletzungen und Beschädigungen an Radaufhängungen oder Schwellern drohen dann. Außerdem ist penibel darauf zu achten, dass der Wagenheber nicht verkantet und nur an den dafür vorgesehenen Stellen angesetzt wird, die für die auftretenden Kräfte ausgelegt sind. Wo sich solche Aufnahmepunkte befinden, ist von Fahrzeug zu Fahrzeug verschieden. Im Zweifel müssen Fahrer in der Betriebsanleitung nachsehen.

In Luxemburg müssen alle auf den öffentlichen Verkehrswegen verkehrenden Fahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) mit vier ordnungsgemäßen Winterreifen (Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen mit einer M.S., M+S, M&S-Kennzeichnung oder dem Bergpiktogramm/Schneeflocke) ausgestattet sein.

Die Regelung gilt für alle Fahrer, unabhängig davon, in welchem Land das Fahrzeug zugelassen ist. Die Missachtung dieser Vorschrift wird mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung in Höhe von 74 Euro bestraft. Fahrzeuge, die entlang der öffentlichen Verkehrswege geparkt sind oder abgestellt wurden, sind hingegen nicht betroffen.