Zwingende Nachfolgeregelung

Als Kontrapunkt zum drohenden Leerstand gibt es gerade in Büllingen in der Zwischenzeit zahlreiche Beispiele gelungener Altbausanierungen. | 4

Wie verlässlich die vom Institut Wallon de L’Évaluation de la Prospective et de la Statistique ermittelten Zahlen und – hierauf fußend – Perspektiven letztlich sind, bleibt dahingestellt. Jedenfalls will Büllingen der prognostizierten Entwicklung möglichst zeitnah einen Riegel vorschieben.

Denn schließlich wurden zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme 489 Häuser von Menschen über siebzig Jahren bewohnten. Wodurch sich theoretisch der Trend zum Leerstand noch verschärfen würde. Zuzüglich zu den derzeit 108 leer stehenden Gebäuden, hierunter nicht wenige teils schon seit Jahren. Fakt ist generell, dass das Eigenheim heute im Alter durchweg deutlich länger autonom bewohnt wird. Zugleich liegt auf der Hand, dass sich in absehbarer Zeit an besagten 489 Adressen die Frage der Nachfolgeregelung stellt.

Und da ist die demografische Projektion aktuell wenig verheißungsvoll: Denn die Zahl der vom IWEPS ermittelten 434 Abgänge im Zeitraum von 2015-2035 ergibt sich einerseits aus 887 Abgängen unter 65 Jahren, andererseits aus 453 Zugängen über 65 Jahren. Vor allem die Abgänge in der Kategorie zwischen 20 und 64 Jahren läge demnach mit 550 Einheiten enorm hoch.

Die Folge: Weniger Bedarf an Einfamlienhäusern. Stattdessen eher kleinere Wohneinheiten und seniorengerechter Wohnraum. Weshalb Umbauten und/oder Mehr-Generationen-Häuser eine Option sein dürften.

Zugleich ist nicht zu leugnen, dass künftig jeder Neubau, besonders am Ortsrand, zusätzlichen Leerstand nach sich zieht. Im Umkehrschluss gilt jeder Umbau als positiver Impuls für die Zukunft eines Dorfes. Und das sind, wie bekannt, in der Gemeinde Büllingen nicht wenige. Wobei die Größe eines Ortes kaum einen Unterschied machte. Selbst wenn sicherlich ein seit Jahren leer stehendes Gehöft in einem Weiler durchaus eher ins Auge sticht…