Geplanter Appartementbau

In meiner Funktion als Gemeinderatsmitglied habe ich am 14.11.2018 darum gebeten, den Punkt „Geplanter Appartementbau an der Malmedyer Straße in Bütgenbach“ auf die Tagesordnung des Gemeinderates vom 20.11.1018 zu setzen. Meine Anfrage wurde vom ausscheidenden Gemeindekollegium abgelehnt mit der Begründung, der Feiertag ?!?! vom 15.11. (in meinen Augen ein normaler Arbeitstag) wäre meinerseits bei den Fristen nicht berücksichtigt worden. Am 21.11.2018 habe ich daraufhin in meiner Funktion als Gemeinderatsmitglied besagten Antrag erneuert und darum gebeten, diesen Punkt in die Tagesordnung der kommenden Gemeinderatsitzung aufzunehmen. In Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen müsste dieser Punkt demnach in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2018 zur Sprache kommen. Meine Beschlussvorlage geht dahin, als Gemeinderat dem Gemeindekollegium zu empfehlen, die juristischen Schritte seitens der Gemeinde in dieser Angelegenheit unverzüglich einzustellen. Es kann nicht Aufgabe einer Gemeinde sein, jahrelange kostenintensive Gerichtsprozeduren zu führen, letztendlich mit der alleinigen Absicht, eine Baugenehmigung im Interesse des Investors und zum Nachteil ortsansässiger Bürger vor Gericht zu erwirken. Alle Listen haben sich anlässlich der Gemeinderatswahlen vom Oktober 2018 für mehr Bürgernähe und bessere Kommunikation ausgesprochen. Man kann gespannt sein, ob die neugewählten Ratsmitglieder ihren Absichten auch Taten folgen lassen? Wird man bereit sein, im Gemeinderat eine öffentliche Diskussion darüber zu führen und öffentlich darüber abzustimmen?