Gratis-Mundmasken in den Apotheken erhältlich

<p>So sehen sie aus, die Mundmasken der Föderalregierung.</p>
So sehen sie aus, die Mundmasken der Föderalregierung. | Foto: belga

Während zehn Tagen können Bürger (nach Geburtsjahr) ab einem bestimmten Datum ihr Exemplar abholen.

Ab 15. Juni: 75 Jahre und älter (geboren 1945 oder früher)

Ab 16. Juni: 67 Jahre und älter (geboren 1953 oder früher)

Ab 17. Juni: 60 Jahre und älter (geboren 1960 oder früher)

Ab 18. Juni: 55 Jahre und älter (geboren 1965 oder früher)

Ab 19. Juni: 50 Jahre und älter (geboren 1970 oder früher)

Ab 22. Juni: 45 Jahre und älter (geboren 1975 oder früher)

Ab 23. Juni: 40 Jahre und älter (geboren 1980 oder früher)

Ab 24. Juni: 35 Jahre und älter (geboren 1985 oder früher)

Ab 25. Juni: 30 Jahre und älter (geboren 1990 oder früher)

Ab 26. Juni: alle

In der Regel sollte eine Person die Masken für die gesamte Familie in der Apotheke abholen. Die Auslieferung wird auf den Namen des Familienmitglieds registriert, das die Masken abholt.

Der Apotheker wird den Personalausweis und die Bescheinigung über die Familienzusammensetzung (erhältlich bei der Gemeinde) oder die Personalausweise der Familienmitglieder verlangen.

Personen, die einen dringenden Behandlungstermin im Krankenhaus oder bei einem anderen Gesundheitsdienstleister haben, und Menschen mit einer chronischen Erkrankung und/oder die zur Risikogruppe (Lungenkrankheit, Immunschwäche, Herzkrankheit, Diabetes, seltene Krankheiten,...) gehören, können beim Abholen ihrer Medikamente die Mundmaske auch früher erhalten.

Personen, die von ihrem behandelnden Arzt ein Rezept für eine Stoffmaske haben, können diese jederzeit in die Apotheke abholen. (gz)

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