CBAS-Urteil: KV Mechelen und Waasland-Beveren bleiben in der 1. Division

<p>CBAS-Urteil: KV Mechelen und Waasland-Beveren bleiben in der 1. Division</p>
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Für den KV Mechelen und Waasland-Beveren bedeutete das, dass beide Vereine in der kommenden Saison in der 1. Division starten dürfen. Beerschot-Wilrijk und Lokeren müssen somit in der 1. Division B ran.

Somit kassierte das CBAS das Urteil der Disziplinarkommission des belgischen Fußballverbandes. Und das mit der Begründung, dass die Vereine nicht erst nach der Saison bestraft werden können, in der es zu den vermeintlichen „Taten“ gekommen ist. Heißt: Sollte es Spielmanipulation gegeben haben, dann flog der Schwindel einfach zu spät auf.

Der Verband hatte den KV Mechelen Anfang Juni zum Zwangsabstieg (und Punktabzug) in die 1. Division B verdonnert, Waasland-Beveren hingegen mit einem blauen Auge davonkommen lassen. Unklar ist, ob die Entscheidung des CBAS auch aufhebend auf das Urteil des Verbandes wirkt, den KV Mechelen sowohl vom europäischen Wettbewerb als auch vom Landespokal auszuschließen. Sollte dem KV Mechelen das Startrecht für die Europa League entzogen werden, erhält AA Gent das Ticket für den europäischen Wettbewerb.

„Eines ist sicher: Der KV Mechelen spielt am 27. Juli sein erstes Spiel der 1. Division im Stadion von Zulte Waregem“, so der flämische Verein in einer ersten Reaktion. (mn)

Kommentare

  • ... das größte Armutszeugnis, das es bis je gegeben hat... .. es lebe die Korruption....

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