Bürgerdialog in der DG: 1.000 Menschen werden angeschrieben

<p>Anna Stuers ist die „Ständige Sekretärin“ des Bürgerdialogs. Sie wird das gesamte Verfahren begleiten.</p>
Anna Stuers ist die „Ständige Sekretärin“ des Bürgerdialogs. Sie wird das gesamte Verfahren begleiten. | Foto: David Hagemann

Bei der „Ständigen Sekretärin“ handelt es sich um die 32-jährige Eupenerin Anna Stuers. Ihre Aufgabe besteht darin, den gesamten Prozess, der Ende Februar vom Parlament mit einem Dekret auf den Weg gebracht worden war, zu betreuen. In einem ersten Schritt werden jetzt 1.000 Bürger ausgelost und angeschrieben. „Sie können dann beim Bürgerdialog mitmachen, wenn sie es möchten“, sagte Anna Stuers am Freitagnachmittag bei einer Pressekonferenz im DG-Parlament. Mit der Initiative werden drei Ziele verfolgt: Bürger aktiv beteiligen, politische Prozesse nachvollziehbar machen und die Unterstützung von öffentlichen Entscheidungen stärken. Durch die Teilnahme an den Bürgerversammlungen sollen die Bürger einen tieferen Einblick in die Arbeit eines Politikers erhalten: Sie sollen nachvollziehen können, was es heißt, sich umfassend zu informieren, Argumente auszutauschen und sich schließlich auf einen Text zu einigen.

Es gelten drei Grundsätze. Beständigkeit: Die Bürger werden in regelmäßigen Abständen zu Versammlungen zusammengerufen, um bestimmte Themen zu beraten und dazu Empfehlungen zu verabschieden. Ein Bürgerrat organisiert die Versammlungen und überwacht die Umsetzung; Repräsentativität: Die am Dialog teilnehmenden Bürger werden per Los ausgewählt. Damit können auch die Bürger eingebunden werden, die sonst wahrscheinlich nie zu Wort gekommen wären. Bei der Auswahl werden zudem bestimmte Kriterien - wie Alter, Geschlecht, geografische Herkunft und sozio-ökonomischer Hintergrund - berücksichtigt, sodass die ausgewählten Bürger einen guten Querschnitt der Bevölkerung bilden. Schließlich gibt es einen kontinuierlichen Wechsel der beteiligten Bürger; Qualität des Dialogs: Die Bürger werden umfassend vorbereitet, informiert und betreut, damit sie in Kenntnis der Sachlage ihre Empfehlungen formulieren können.

Der Bürgerdialog in der DG baut sich auf drei Einrichtungen auf: einem Bürgerrat aus 24 Bürgern, Bürgerversammlungen mit 25 bis 50 Mitgliedern und der Ständigen Sekretärin.

Kernstück des Dialogs ist die Bürgerversammlung. Hier werden die Themen inhaltlich besprochen und die Empfehlungen ausgearbeitet. Bürgerversammlungen wird es zwischen einem und drei Mal pro Jahr geben. Sie umfassen zwischen 25 und 50 Bürgern. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Teilnehmer werden per Los unter den Bürgern ausgewählt, die mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz im deutschen Sprachgebiet haben. Personen, die bestimmte öffentliche Mandate, Ämter oder Funktionen ausüben, werden ausgeschlossen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Die Themen werden von einem Bürgerrat aus 24 Bürgern bestimmt. Idealerweise sind es Bürger, die vorher bereits an Bürgerversammlungen teilgenommen haben. Auch sie werden per Los ausgewählt. Ihre Mandatszeit ist auf 18 Monate beschränkt, alle sechs Monate wird ein Drittel des Bürgerrats ausgetauscht. Der Bürgerrat trifft sich in regelmäßigen Abständen. Seine Rolle ist es, die Bürgerversammlungen vorzubereiten, zu organisieren und nachzubereiten. Der Bürgerrat wird von der Ständigen Sekretärin unterstützt. Weil bei der Einsetzung des ersten Bürgerrats noch keine Bürgerversammlung stattgefunden hat, setzt sich der erste Bürgerrat teilweise aus Vertretern der im Parlament vertretenen Parteien, teilweise aus Teilnehmern des Bürgerforums zur Kinderbetreuung aus dem Jahr 2017 und teilweise aus Bürgern zusammen, die per Los ausgewählt wurden. Alle sechs Monate wird ein Drittel des Bürgerrats durch neue Vertreter ersetzt.

Die gemachten Empfehlungen werden bei einer öffentlichen Ausschusssitzung vorgestellt und debattiert. Anschließend versammeln sich die Ausschussmitglieder und die zuständigen Minister, um eine Stellungnahme zu den Empfehlungen auszuarbeiten. Darin wird beschrieben, ob und auf welche Weise die Empfehlungen umgesetzt werden. Kommen die politischen Vertreter zu dem Schluss, dass eine Empfehlung nicht umgesetzt wird, muss dies ausdrücklich begründet werden. Abschließend treffen sich die Bürger und die Politiker erneut, um über die Stellungnahme zu diskutieren. Damit ist der Bürgerdialog noch nicht gänzlich abgeschlossen. Der Bürgerrat verfolgt die Umsetzung der Empfehlungen. Innerhalb eines Jahres findet zudem nochmals eine öffentliche Ausschusssitzung statt, bei der in Anwesenheit der Teilnehmer der Bürgerversammlung über die Umsetzung der Empfehlungen berichtet wird. Weitere Sitzungen können bei Bedarf einberufen werden. (sc)

Kommentare

Kommentar verfassen

0 Comment