Meinung der Eupener ist gefragt


So gibt es trotz des in der vergangenen Woche aufgeflammten „Wahlkampfs“ noch immer etwas Skepsis, ob die gesetzlich vorgeschriebene Wahlbeteiligung von zehn Prozent ohne die sonst in Belgien übliche Wahlpflicht erreicht werden wird. Es überwiegt jedoch die Vermutung, dass die Eupener Bevölkerung die Chance nutzt, ihre Meinung kundzutun. Ob sie dies unmissverständlich tun wird, muss hingegen abgewartet werden.

Erst in den letzten Tagen ist vielen Wahlberechtigten richtig deutlich geworden, dass sich im Grunde hier zwei Konzepte unvereinbar gegenüberstehen: die Beibehaltung der aktuellen Begegnungszone mit Autoverkehr in allen Straßen – durch ein Ja zu Frage 1 – einerseits und andererseits eine weitere Reduzierung des innerstädtischen Verkehrs beziehungsweise der Einführung von Fußgängerzonen am Marktplatz und/oder in der Kirchstraße – durch ein Nein zu Frage 1 sowie ein oder mehrere Jas zu den Fragen 2 bis 5. (jph)Seite 2 & 7