Gesetze sind für alle Bürger gleich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Frank, in der Gemeinderatssitzung vom 21.12.20, bezeichnen Sie mich als Dickkopf, indem Sie mich mit einem Mann vergleichen, der mit der halben Straße verkracht ist und über Jahre den Bürgersteig für Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer versperrt (das GrenzEcho berichtete mehrmals darüber). Wenn auch der Friedensrichter, der übrigens damals eine Ortsbesichtigung machte, gegen den Rest der Welt entschieden hat und dies in den weiteren Staatsratsentscheiden meines Wissens wegen Formfehler bestätigt wurde, sieht die Rechtslage anders aus. Da Sie sich gerne als Jurist vorstellen, dürften Sie die Regel der dreißigjährigen Nutzung sehr gut kennen. Und ich bin überzeugt, dass Sie diese Regel sehr gut kennen, denn in einer ähnlichen Angelegenheit, wo ich in meiner Amtszeit mit einem Bürger eine Vereinbarung zum Verkauf von Gemeindegrund getroffen hatte, Sie aber, während Ihrer Wahlkampftour, nichts Besseres zu tun hatten, als dem besagten Hausbesitzer anzuraten einen Teil nicht zu bezahlen. Ihre Begründung, er hätte diese Fläche über 30 Jahre gepflegt und wäre somit von Rechtswegen nun Eigentümer. Sie wissen auch, dass es durch das neue Wegedekret ohne weiteres möglich ist, den Bürgersteig per Gemeindebeschluss als öffentlich zu erklären, so wie wir es mit der „Prummeallee“ gemacht haben. Diese Entscheidung kann übrigens nicht angefochten werden, auch nicht vom Staatsrat. Stattdessen beglücken Sie den einen Dickkopf, so wie Sie ihn bezeichnen, mit 14.000 € aus der Gemeindekasse! Sie legen die Gesetzgebung so aus wie es Ihnen am besten passt, Herr Bürgermeister, sozusagen „à la tête du client“!

Kommentare

  • Lieber Louis,
    mich hatte und tut es mir noch immer, diese Situation sehr geärgert, nicht das dieser Mann den Bürgersteig nicht hingeben wollte sondern das er in einer doch viel befahrene Strasse er Menschen in gefahr bringt, die durch seine Sturheit auf die Strasse gehen müssen um ein seiner Bude vorbei zu kommen. Dabei denke ich vor allem an ältere Menschen, Kinder, Frauen mit Kinderwagen oder Menschen mit Behinderung die zwischen geparkte Autos auf die Strasse müssen und schwer , besonders bei Dunkelheit, durch die Verkehrsteilnehmer zu sehen sind. Wenn ich mich gut errinere als der Richter die besichtigung gemacht hat war der Bürgersteig nicht ganz versperrt und damals noch Blumenkasten dort standen und erst als er das Urteil zu seinen gunsten hatte die Berliner mauer dort gestellt hat bis am Strassenrand ( vielleicht irre ich mich aber die Mauer war erst nach dem Urteil da).
    Da dieser Mann jetzt eine Fette Entschedigung bekommt liegt in meinen Augen nicht als lösung sondern nach dem Motto " Ich habe geschaft was mein vorgänger nicht geschaft hat" nur mit einem Hacken , schön da stehen Egal was es Kostet ( ist ja nicht sein Geld), 14000 euro währen besser angebracht und ausgegeben worden um die kleinen Selbständige zu unterstützen finanziel und nicht mit Plakatte.

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