Bei den Gemeinschaftswahlen gilt das Verhältniswahlrecht / Unter fünf Prozent geht nichts
Von GrenzEcho
Lesedauer: 5 min
Die wahlberechtigten Bürger der DG entscheiden morgen über eine neue Zusammensetzung des Parlamentes der DG (PDG). 25 Mitglieder gehören der Volksvertretung an. Doch wie wird ausgerechnet, wie viele Sitze jeder Liste nach den Wahlen zusteht?
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