Neues Mietrecht (Teil 1): Den richtigen Mieter finden – nicht so einfach

Zum 1. September tritt in der gesamten Wallonie ein neues Mietrecht in Kraft. Die Verbraucherschutzzentrale informiert im Vorfeld über die Änderungen, die ab dem Stichtag auch für Ostbelgien gelten werden.Illustration: Photo News | 4

So kann der Eigentümer einer Mietwohnung den potenziellen Mieter nicht nur nach den üblichen personellen Angaben wie Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse fragen, sondern auch um Angaben über seine familiäre Situation bitten, das heißt ob er verheiratet ist oder mit jemanden zusammenlebt. Darüber hinaus hat der Vermieter das Anrecht, den Mieter nach finanziellen Ressourcen zu fragen und gegebenenfalls die entsprechenden Belege für die Zahlung der letzten drei Mieten zu verlangen. Mit anderen Worten: Er darf sich erkundigen, ob der Mieter sich diese Mietwohnung überhaupt leisten kann. Besonders wichtig ist allerdings, dass der Vermieter seine Wahl unabhängig von Rasse, Nationalität, sozialer Herkunft, Geschlecht, Geburtsort, Gesundheitszustand, Religion, politischer Überzeugung oder Vermögenslage trifft. Sollte sich der potenzielle Mieter nämlich diskriminiert fühlen, kann er sich beim Zentrum für Chancengleichheit melden und beraten lassen. Liegt der Beweis einer Diskriminierung vor, unternimmt das Zentrum für Chancengleichheit alle möglichen Schritte, um eine Entschädigung beim Vermieter zu erwirken.

Wenn jemand eine Mietwohnung sucht, spielt der Preis natürlich eine ganz wichtige Rolle. Dieser setzt sich aber aus zwei Faktoren zusammen: nämlich der monatlichen Miete und zusätzlichen Nebenkosten. Der Mieter möchte schließlich wissen, was er monatlich insgesamt zahlen muss. In Zukunft muss der Vermieter deshalb in seiner Anzeige nicht nur die „Kaltmiete“ auflisten, sondern auch die Nebenkosten (Strom, Wasser, …), die auf den Mieter zukommen. Darüber hinaus muss in der Anzeige auch die Energieeffizienz angegeben werden.