Neues Mietrecht (4): Was ändert sich noch?

Das neue Dekret sieht Sonderbestimmungen für Studentenwohnungen vor, allerdings nur für Verträge, die ab dem 1. September 2018 abgeschlossen werden. | Photo News

Was passiert, wenn der Mieter diese Versicherung nicht abschließt oder sich weigert, den Zahlungsbeleg vorzuweisen? In diesem Fall kann der Vermieter in seinem Vertrag eine Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche zugunsten des Mieters einfügen lassen.

Mit anderen Worten: Die Versicherung des Vermieters haftet dann für den Mieter, wenn dieser für den Brandschaden verantwortlich ist. Allerdings wird die Versicherungsprämie dadurch teurer. Die Erhöhung darf der Vermieter aber dem Mieter in Rechnung stellen.

Energiesparende Arbeiten: Sollte der Vermieter Arbeiten am Mietobjekt durchführen, die zu einer Verbesserung der Energieeffizienz beitragen, muss der Mieter diese Arbeiten dulden. Dies gilt auch dann, wenn er das Mietobjekt nicht in seinem ganzen Umfang nutzen kann.

Nur wenn diese Arbeiten länger als 40 Tage dauern, erhält der Mieter eine Mietminderung. Sind die Arbeiten so umfangreich, dass die Mietwohnung nicht mehr bewohnbar ist, kann der Mieter den Mietvertrag auflösen.

Die von dieser Bestimmung betroffenen energiesparenden Arbeiten sind die gleichen, die auch von der Wallonischen Region mit Prämien unterstützt werden.

Indexierung des Mietpreises: Eine Indexierung eines Mietvertrags mit Hauptwohnsitz kann nur erfolgen, wenn der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen und registriert worden ist. Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist es, auf diesem Wege die Vermieter zur Einregistrierung der Mietverträge zu bewegen.

Tod des Mieters: Endlich ergeben sich nun mit dem neuen Dekret praktische Lösungen für den Vermieter, falls der Mieter verstirbt. Durch das neue Dekret wird der Mietvertrag beim Ableben des Mieters automatisch drei Monate nach dessen Tod ohne Kündigungsfrist und Entschädigung für beendet erklärt.

Sollte die Mietwohnung beim Tod des Mieters bereits unbewohnt und leer sein, hat der Vermieter sogar die Möglichkeit, den Mietvertrag mithilfe eines Gerichtsvollziehers schneller zu beenden.

Jede Person, die zum Todeszeitpunkt des Mieters schon seit über sechs Monaten in der Mietwohnung lebt, hat ein Recht, die Mietwohnung zu übernehmen. Der Vermieter kann allerdings Einspruch dagegen einlegen. Dieser muss jedoch begründet sein.

Studentenwohnung: Das neue Dekret sieht Sonderbestimmungen für Studentenwohnungen vor, allerdings nur für Verträge, die ab dem 1. September 2018 abgeschlossen werden.

So muss u. a. der Student einen Beleg vorweisen können, dass er in einer Sekundarschule, Hochschule oder Universität eingeschrieben ist. Der Studentenwohnmietvertrag gilt für die Dauer von einem Jahr, es sei denn, es ist eine kürzere Dauer schriftlich vereinbart worden. Dieser Mietvertrag kann einen Monat vorher gekündigt werden, ansonsten wird er um ein weiteres Jahr verlängert.

Jeweils vor dem 15. März hat der Student die Möglichkeit, den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen. Bedingung: Der Student muss eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten und dem Vermieter eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zahlen.

Diese Zahlung entfällt, wenn er beweisen kann, dass die Schule die Einschreibung des Studenten verweigert hat;

er das Studium unterbricht und dem Vermieter eine Bescheinigung der Lehranstalt dazu vorlegt; er seinen Mietvertrag mit Einverständnis des Vermieters einem anderen Mieter während der Kündigungsfrist übertragen hat;

ein Elternteil oder ein Unterhaltspflichtiger gestorben ist.

Hat der Student für eine gewisse Zeit die Studentenwohnung verlassen, um beispielsweise ein Praktikum zu absolvieren oder im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts, kann er die Wohnung im Einverständnis mit dem Vermieter untervermieten.

Das Dekret der Mietrechtsreform tritt am 1. September in Kraft und gilt mit Ausnahme einiger Artikel auch für alle bestehenden Mietverträge. Zu den Ausnahmen gehören die neuen Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung von Kurzzeitmietverträgen. Diese gelten nur für Verträge, die ab dem 1. September unterzeichnet wurden.