Ab sofort Ausweispflicht für Prepaid-Karten

Eine SIM-Karte für ein Mobiltelefon: Wer eine Prepaid-Karte fürs Handy besitzt oder kaufen möchte, muss ab sofort dem Anbieter seine Identität mitteilen. Illustration: Ralf Hirschberger/dpa | 4



Das Gesetz, das seit dem 17. Dezember 2016 in Kraft ist, soll Terroristen und Kriminellen das anonyme Telefonieren erschweren und ist Teil des Anti-Terror-Pakets der Föderalregierung.

Jeder, der eine Prepaid-Karte kaufen möchte, muss sich registrieren lassen. Diejenigen, die schon eine besitzen, können sich noch bis Anfang Juni registrieren lassen, ansonsten wird ihre Prepaid-Karte deaktiviert.

Wo kann ich mich registrieren lassen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. In einer Verkaufsstelle meines Anbieters. Wichtig: Personalausweis nicht vergessen.

2. Online: auf der Website meines Anbieters. Hierzu ist allerdings ein Kartenlesegerät notwendig. Wichtig: Beim Aufladen der Prepaid-Karte mit einer Bankkontakt-Karte erfolgt die Registrierung automatisch für 18 Monate.

Welche Daten werden benötigt?

Name und Vorname, Geburtsdatum und Ort, Adresse und Nationalregisternummer

Was geschieht mit den Daten?

In der Regel dürfen die Angaben nur bei strafrechtlichen Ermittlungen, Notdiensteinsätzen oder Vermisstenfällen erfragt werden.

Kann ich eine Karte für mein Kind kaufen?

Jeder kann eine Prepaid-Karte für nahe Verwandte wie Eltern, Kinder, Ehepartner o.ä. kaufen.

Vorsicht Abzocke! Persönliche Daten niemals preisgeben, wenn man nicht sicher ist, dass der Ansprechpartner auch wirklich der Anbieter ist. Beispiel: Ein Betrüger kann sich an der Haustüre oder am Telefon als angeblicher Mitarbeiter eines Telefonanbieters ausgeben.

Im Zweifelsfall sofort Kontakt mit seinem Anbieter aufnehmen.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Homepage www.vsz.be