Was sagt DG zu Brustkrebs-Versicherung?



Er erinnerte in seiner Frage daran, dass einer Frau, die vorab einzahlt und später an Krebs erkrankt, dank der Versicherung monatlich zwischen 5.000 und 10.000 Euro zur Verfügung stehen. Das Geld müsse nicht zwangsweise für Therapien ausgegeben werden.

Die Kampagne „Think Pink“ verurteilte diese Versicherung. Diese ist zum einen der Meinung, dass solche Versicherungen für jeden im Bereich des Möglichen liegen sollten. Frauen über 50 Jahren und Frauen, die schon einmal an Krebs erkrank waren, sind von der Versicherung ausgeschlossen. Zum anderen sei „Think Pink“ der Ansicht, dass man nicht gezwungen sein sollte, noch mehr Versicherungen bezahlen zu müssen.

Die Vivant-Fraktion ist der Meinung, dass eine solche Versicherung ungerecht und in vielen Fällen auch zwecklos ist, da gerade die Risikogruppe nicht davon profitieren kann. Zudem spielt die Versicherung mit der Angst der Menschen an Krebs zu erkranken, um damit Geld zu verdienen.

Michael Balter wollte von Minister Antoniadis wissen, wie er zu der Problematik steht, ob die Versicherung auch in der DG angeboten werde und wie die Regierung die Bevölkerung bezüglich der neuen Versicherung aufklären wolle.

Laut Antoniadis bezieht sich die Versicherung „Femina“ der AG Insurance auf „die Krebsarten, die insbesondere Frauen betreffen. Dazu zählt nicht nur Brustkrebs, sondern auch Gebärmutterhals- oder Eierstockkrebs“. Im Falle einer Erkrankung stünde den Unterzeichnern eine Prämie von 5.000 bis 10.000 Euro zu. „Diese dient allerdings nicht zur Deckung medizinischer Kosten, sondern der Zahlung von zusätzlichen Hilfsmaßnahmen wie beispielsweise Rehabilitationskuren, Diensten der häuslichen Hilfe oder Massagen. Es handelt sich somit um ein Angebot, das weder mit der gesetzlichen Krankenversicherung konkurriert noch von den Krankenkassen angeboten wird“, so der Minister.

Die Versicherung „Femina“ diene dazu, die Unkosten von möglichen Dienstleistungen, welche während des Behandlungszeitraumes nicht von den Krankenkassen übernommen werden, finanziell abzudecken.

Kritisch zu betrachten sei die Tatsache, dass einerseits eine solche Versicherungspolice aus ökonomischen Gründen angeboten beziehungsweise abgeschlossen wird und andererseits dieses Thema gerade im Brustkrebsmonat Oktober zur Schau gestellt wurde. Es sei auch zu bemängeln, dass gerade die Zielgruppen ausgeschlossen werden, in denen das Risiko einer Krebserkrankung am höchsten ist. Dazu zählen sowohl Frauen, die nach dem 55. Lebensjahr in die Wechseljahre kommen als auch jene, die bereits an Krebs erkrankt waren.

„Die Zulassung neuer Versicherungsangebote obliegt nicht den Zuständigkeiten der Deutschsprachigen Gemeinschaft“, unterstrich Antoniadis. „Wir können auch nicht darüber entscheiden, wie hoch eine Rückerstattung über die gesetzliche Krankenversicherung ausfällt oder welche Kosten im Rahmen von föderalen Gesetzgebungen und der Likiv-Nomenklatur berücksichtig werden. Hierbei handelt es sich um eine rein föderale Zuständigkeit.“ (red)