Urteil gegen Raupe VoG wurde vertagt

Am Montagmorgen sollte am Eupener Strafgericht eigentlich das Urteil in dem Verfahren gegen die Erwachsenenbildungsorganisation Die Raupe VoG und deren Verantwortliche verkündet werden. Doch daraus wurde nichts: Aufgrund des komplexen Sachverhaltes vertagte man die Entscheidung auf kommenden Montag, 19. März.

Zusammenfassung: Der Geschäftsführer und der Verwaltungsratspräsident sollen die Initiatoren einer sogenannten Arbeitnehmerüberlassung gewesen sein, bei der bezuschusste Vertragsarbeitnehmer der Raupe den gewerblich ausgerichteten Vereinigungen Regiomarché und Energie 2030 Agence SA zur Verfügung gestellt worden seien.

Bei der Verhandlung am 7. und am 14. Februar hatte die Staatsanwaltschaft für den Geschäftsführer und den Verwaltungsratspräsidenten jeweils eine Geldstrafe von 12.000 Euro und eine Haftstrafe von sechs Monaten gefordert. Die Forderungen gegen die drei angeklagten Gesellschaften beliefen sich auf 72.000 Euro pro Vereinigung.

Als Zivilpartei trat in dem Verfahren die Deutschsprachige Gemeinschaft auf, welche die in ihren Augen unrechtmäßig ausgezahlten Zuschüsse in Höhe von 55.000 Euro zurückfordert. (bmx)