Tötung durch Vergiftung wird neu verhandelt

Die Angeklagte bestätigte, dass sie und ihr Partner seinerzeit den Entschluss gefasst, gemeinsam aus dem Leben zu scheiden. Zunächst hatte die Frau betont, dass die „Vorkehrungen“ nur bei ihrem Partner „funktioniert“ hätten. Später hatte sie erklärt, dass sie sich nicht mehr getraut hätte, sich das Leben zu nehmen, nachdem ihr Partner gestorben war. Die Staatsanwaltschaft war und ist jedoch der Ansicht, dass die Frau alles unter Kontrolle hatte und ihren Partner kaltblütig ermordet hat. Der Berufungsprozess wird am heutigen Donnerstag mit den Plädoyers und dem Strafantrag fortgesetzt.