Tödlicher Badeunfall hat gerichtliches Nachspiel

Im Freibad „Mon Repos“ in Malmedy ereignete sich am 11. August 2012 ein tödlicher Badeunfall. | GE-Archiv



Den fünf Personen wird vorgeworfen, ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein. Zwei Wochen nach dem Vorfall war das Mädchen an den Folgen des Unfalls gestorben. An jenem schönen Sommertag hatten sich 16 Jugendliche und ihre Begleitpersonen, die sich zu dieser Zeit auf Sommerlager in der Gegend befanden, ins Malmedyer Freibad begeben. Nach Angaben der Begleitpersonen nicht zum ersten Mal.

Zu dem fatalen Zwischenfall kam es, als zwei der Betreuerinnen sich offenbar von dem Schwimmbad entfernt hatten, um Frischgetränke zu besorgen. Die dritte Erzieherin hatte das Mädchen derweil offenbar in dem Getümmel aus den Augen verloren, bis es aus dem Becken gezogen wurde, um reanimiert zu werden.

Im Zuge der Ermittlungen sollte sich außerdem herausstellen, dass die beiden Bademeister nicht angemessen auf den Notfall reagiert hätten. Einen Schwächeanfall schloss die gerichtsmedizinische Untersuchung als Todesursache aus. Sie schloss auf Tod durch Ertrinken.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun gegen die drei Begleitpersonen und die beiden Bademeister wegen fahrlässiger Tötung zwölf Monate Haft auf Bewährung. Die Verteidigung plädiert am 29. November. (belga)