Streit um Fledermäuse am Tagebau Hambach

Umweltschützer und Energiekonzern stehen sich im Hambacher Wald weiterhin gegenüber. Archivfoto: dpa | picture alliance / Marius Becker



Es gibt Streit um die geschützte Bechsteinfledermaus im Waldgebiet am Braunkohletagebau Hambach. Die Tiere kommen nach Angaben des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in NRW schon vereinzelt aus ihren Winterquartieren in den Hambacher Wald zurück und stehen quasi vor verschlossener Tür. Tagebaubetreiber RWE Power hat die Quartiere der Tiere mit Plastikfolien verschließen lassen, damit bei den geplanten Rodungen keine Tiere getötet würden, wie das Unternehmen mitteilte. Verschlossen sind allerdings auch Unterkünfte in dem Teil des Waldes, für den das Unternehmen noch keinen rechtskräftigen Rahmenbetriebsplan hat, und der auch erst von 2020 an gelten würde.

Der Verschluss der Fledermaus-Quartiere in diesem Teil des Waldes sei zu keiner Zeit durch eine Genehmigung gedeckt gewesen, glaubt der BUND. Die Ausnahmegenehmigung für das aktuelle Rodungsgebiet verliere mit dem von der Bezirksregierung Arnsberg verfügten Rodungsstopp ihre Gültigkeit. Der Verschluss verstoße gegen Bundesnaturschutzgesetz. Der zuständigen Naturschutzbehörde des Kreises Düren warf der BUND Nichtstun vor. Sie decke die Vertreibung der geschützten Fledermäuse.

Der Kreis Düren wies das zurück. Es habe gedauert, den komplexen Sachverhalt zu klären, stellte der Kreis fest. Das Verschließen der Höhlen stelle „nicht zwangsläufig“ einen artenschutzrechtlichen Verstoß dar. Außerdem habe sich RWE Power bereiterklärt, die Baumhöhlen in dem Teil des Waldes ohne rechtskräftigen Rahmenbetriebsplan wieder zu öffnen. Nach Angaben eines Unternehmenssprechers soll das vom 26. Februar an passieren.

Das wissenschaftlich begleitete Artenschutzkonzept des Tagebaus Hambach sehe den Erhalt und die Umsiedlung der Fledermäuse in andere Lebensräume vor. Umweltschützer bezweifeln allerdings, dass eine Umsiedlung von Bechstein- und anderen Feldermausarten auf andere Teile des Waldgebietes funktionieren kann.

Im Rechtsstreit gegen weitere Abholzungen des Waldes spielt das Vorkommen der Bechsteinfledermaus eine zentrale Rolle. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte zuletzt Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Hambacher Wald möglicherweise ein potenzielles Schutzgebiet ist, das in dem Fall nicht zerstört werden dürfe. Die Bezirksregierung Arnsberg verfügte danach einen vorläufigen Rodungsstopp, um naturrechtliche Fragen zu klären. (dpa)