Schoppen: Beschlagnahmte Hunde dürfen vermittelt werden

Zuletzt hatte das Tierheim in einem Brief an den Minister darauf hingewiesen, dass die Situation nicht mehr tragbar sei (das GrenzEcho berichtete). Dem Minister waren im aktuellen Fall aufgrund eines Urteils des Staatsrats die Hände gebunden waren.

In Ostbelgien war und ist das Tierheim Schoppen von dieser Angelegenheit betroffen, in dem acht der insgesamt 151 beschlagnahmten Hunde untergebracht wurden.

In diesen Tagen wurde die Regionalabgeordnete wie auch die betroffenen Tierheime über den aktuellen Beschluss des wallonischen Ministers für Tierwohl informiert.

Demnach hat der Kläger seinen Einspruch inzwischen zurückgezogen, was die Adoptionsfreigabe der beschlagnahmten Hunde ermöglicht. Auch wies der Minister in seinem Schreiben an die Abgeordnete darauf hin, dass in Zukunft in einem solchen Falle nicht nur das Wohl der Tiere garantiert sei, sondern auch die beherbergenden Einrichtungen entsprechend unterstützt würden.

„Es war eine große Freude zu hören, dass die Hunde nun wieder in Freiheit bei guten Menschen leben können. Hunde brauchen Auslauf und keinen Stress, den sie zwangsläufig in Tierheimen mit anderen, ihnen unbekannten Tieren erfahren“, sagt Frau Daniela Klein vom Tierheim Schoppen, welches insgesamt bereits vier der acht beschlagnahmten Hunde erfolgreich vermitteln konnte.

„In der Tat habe ich die aktuelle Entwicklung mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Doch für mich ist die Sache damit nicht abgeschlossen,“ so Baltus-Möres. „Es muss überprüft werden, inwiefern die Tierheime darauf vorbereitet sind, sollte sich ein solcher Fall nochmal wiederholen. Ich verstehe die aktuelle Überlegung einiger Tierheime, künftig keine beschlagnahmten Tiere mehr anzunehmen, es sei denn, dass dieser Zustand sich auf einen Zeitraum von beispielsweise max. sechs Wochen beschränkt. Allerdings sieht der neue Kodex für Tierwohl (Art. D.101) vor, dass das Budget unter dem Haushaltsposten ‚Schutz gegen Aussetzung und Misshandlung von Tieren‘, integral den Tierheimen für die in diesem Zusammenhang anfallenden Ausgaben zur Verfügung steht. Dazu gehört auch die Errichtung und Renovierung entsprechender Aufnahmeinfrastrukturen sowie die Anschaffung der Ausstattung.“

Die Abgeordnete steht u.a. mit dem Tierheim Schoppen in Kontakt, um zu prüfen, ob diese Vorkehrung die Bedenken der Tierheime beseitigen kann, oder ob es hier weiteren Handlungsbedarf gibt.

„Es wird vor allem darauf ankommen, ob das vorgesehene Budget ausreicht, alle anfallenden Kosten der Tierheime zu decken“, so Baltus-Möres. (red)