Nach Unfall mit Todesfolge wird Journalist befragt

Die Ermittlungen nach dem tödlichen Unfall im nordluxemburgischen Lausdorn, bei dem ein Polizist ums Leben kam, dauern an. Nun möchte die Kriminalpolizei einen RTL-Journalisten befragen. Dieser hatte in einem Beitrag einen Zeugen zitiert, der vom „spektakulärem“ Fahrverhalten eines der im Unfall beteiligten Polizeiwagen berichtete. Eingeleitet wurden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Diekirch.

Die Zeitung Luxemburger Wort erinnert daran, dass der Artikel 7 des Pressegesetzes professionellen Journalisten das Recht zugesteht, bei einer Anhörung als Zeuge die Preisgabe von Infos zu verweigern, die dazu führen könnten, dass eine journalistische Quelle identifiziert werden könnte.