Luxemburgischer Lkw-Scanner nun auch in Belgien im Einsatz

Der hochtechnologisierte Scanner des luxemburgischen Zolls kann nun dank des Abkommens auch in Belgien zum Einsatz kommen. | privat

Hierdurch können die belgischen Zolldienste bei Kontrollen auf öffentlichen Straßen in der Wallonie fortan auch auf den hochtechnologisierten mobilen LKW-Scanner des luxemburgischen Zolls zurückgreifen.

Der belgische Zoll verfügt über drei feststehende Scanning-Tunnel, vier feststehende Gepäckscanner, drei Scanvans, zwei Backscatters und drei mobile Containerscanner, die an strategischen Punkten auf dem gesamten Hoheitsgebiet eingesetzt werden.

Der Zoll setzt diese Scanner für Kontrollen des Warenverkehrs beispielsweise im Rahmen von nationalen und internationalen Aktionen mit mobilen Kontrollgruppen und Polizeidiensten ein. Ein anderer Einsatzbereich sind Grenzkontrollen, wie sie häufig an der deutsch-belgischen oder der luxemburgisch-belgischen Grenze stattfinden. Dort dienen sie als Back-up für die feststehenden Scanner bei Pannen, Unterhaltsarbeiten, Upgrades, Containerterminals usw.

Um im Grenzgebiet genügende und vor allem wirksame Kontrollen durchführen zu können, reicht ein mobiler Lastwagenscanner. Bei Kontrollen in der gesamten Wallonie jedoch nicht. Zudem spielt der Zoll eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung des Terrorismus und agiert gleichzeitig mit eingeschränkten personellen und finanziellen Mitteln.

Dies alles hat zu einer weitreichenden grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Zollebene und einer gemeinsamen Verwendung der kostspieligen Scanninggeräte geführt. Die Nutzung des luxemburgischen Scanners auf belgischem Hoheitsgebiet ist hierfür ein perfektes Beispiel.

Mit Hilfe all dieser Scannerarten konnte der belgische Zoll im Jahr 2015 einen Betrag von 18,7 Millionen Euro an Abgabenhinterziehung (Zollabgaben, Akzisen und Mehrwertsteuer) aufdecken.

Zudem wurden in den Jahren 2015 und 2016 große Mengen Drogen (23,6 Tonnen im Jahr 2015 und 31,4 Tonnen im Jahr 2016), Zigaretten (274,3 Millionen Stück 2015 und 97,3 Millionen Stück 2016) und nachgeahmte Waren beschlagnahmt.

Einsatz des hochtechnologisierten Gerätes hat auch abschreckende Wirkung.

Dies sind bekannte Finanzierungsquellen für kriminelle und terroristische Organisationen. Hinzu kommen noch die abschreckende Wirkung und die nicht mit Geldbeträgen zu beziffernden Aspekte Sicherheit und Gesundheit.

Schließlich kann man durch den Einsatz dieses hochtechnologisierten Gerätes, das von entsprechend ausgebildeten Zollbeamten bedient wird, die Effizienz all dieser Kontrollen steigern. (red)