Hund erschossen: 500 Euro Geldstrafe

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Der Jäger hatte während der Verhandlung zugegeben, den Hund erschossen zu haben. Es sei unabsichtlich passiert, da er davon ausgegangen sei, es sei ein Wildschwein. Als er dann bemerkte, dass er einen Hund erschossen habe, sei er in Panik geraten und habe das Tier einen Kilometer weiter im Gestrüpp versteckt. ,

Dass der Angeklagte lediglich zu niedrigen Geldstrafen verurteilt wurde, erklärt sich dadurch, dass die Verhandlung vor dem Polizeigericht und nicht vor dem Bezirksgericht stattfand. Ersteres kann keine Strafen verhängen, die höher als 250 Euro sind. (red)