Roland Jost musste fünf Tage auf Fußfessel warten

Der Unternehmer Roland Jost wurde wegen des Mangels an verfügbaren Fußfesseln erst mit fünf Tagen Verspätung aus der Untersuchungshaft entlassen. Foto: dpa | picture alliance / Susann Prauts



Der Grund für diesen fünf Tage längeren Verbleib im Gefängnis von Marche-en-Famenne klingt wenig schmeichelhaft für das belgische Justizwesen: Es stehen schlicht und ergreifend nicht genügend Fußfesseln zur Verfügung, weshalb sich auch der Chef des Transport- und Logistikunternehmens Jost Group, gegen das u.a. wegen Sozialbetrugs ermittelt wird, in Geduld üben musste, ehe er unter Auflagen aus der Haftanstalt entlassen werden konnte.

Bereits zu Jahresbeginn hatte diese Zeitung darüber berichtet, dass verurteilte Straftäter sogar bis zu sechs Monate auf ihre elektronischen Fußfesseln warten müssen.

Demnach stehen der belgischen Justiz insgesamt 4.456 elektronische Fußfesseln zur Verfügung, jedoch sind davon nur gut ein Drittel im Einsatz. Dieser Puffer sei notwendig, weil das Material regelmäßig gewartet werden müsse, verloren gehen könne oder beschädigt werde, so Liesbeth Wyseur, Sprecherin der Justizhäuser. Folgerichtig könne die Wartezeit auf eine Fußfessel bis zu sechs Monate dauern.

Die Überwachung per Fußfessel ist mit 38 Euro pro Tag weitaus günstiger als die Unterbringung in einem Gefängnis, die pro Häftling 137 Euro am Tag kostet. (arco)