Malmedyer verurteilt

Der Mann gilt als Wiederholungstäter. Er war bereits 2004 wegen ähnlicher Vorwürfe ebenfalls zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Seinerzeit gelobte er vor Gericht Besserung. Allerdings wurde er offenbar rückfällig, nach einer Anzeige seiner ehemaligen Lebensgefährtin landete er erneut vor Gericht.