Kelmis: 150 Arbeitsstunden für Eisenstangenschläger

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150 Stunden muss der Mann zum Wohle der Allgemeinheit leisten. Tut er dies nicht, oder nur unvollständig, muss er für sechs Monate ins Gefängnis.

Die Tat hatte sich am 22. November 2016 in Kelmis zugetragen und war der Gipfel der Eifersüchteleien zwischen den beiden Männern, die in die selbe Frau verliebt waren. Der neue Partner der Frau war zum Wohnhaus des Exfreundes gefahren, hatte diesen nach draußen kommen lassen und hatte ihm ohne Vorwarnung mit der Eisenstange ins Gesicht geschlagen. Die Eisenstange hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben zum Selbstschutz im Auto. Dem Opfer war es gelungen, seinem Angreifer die Stange zu entreißen, letzterer war nach dem Angriff sofort geflüchtet.

Der Beschuldigte hatte die Tat im Anschluss bei der Polizei zugegeben und auch vor Gericht nicht geleugnet. Er hatte auch den Vorbedacht nicht abgestritten.

Das Gericht verurteilte ihn außerdem zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Dem Opfer muss er 2.900 Euro zahlen sowie eine Summe von 780 Euro als Prozesskostenentschädigung. (cyl)