Trockenheit: Hilfe für Landwirte und Gartenbaubetriebe

Landwirte können einen Zahlungsaufschub ihrer Sozialbeiträge beantragen. Foto: dpa | picture alliance/dpa



Betroffene können einen schriftlichen Antrag noch bis zum 30. September 2018 bei ihrer Sozialversicherungskasse einreichen.

Der Zahlungsaufschub betrifft die Beiträge vom 3. Quartal, 4. Quartal 2018 und vom 1. Quartal 2019: Die

des 3. Quartals 2018 müssen bis zum 30. September 2019 bezahlt werden, die des 4. Quartals 2018 bis zum 15. Dezember 2019 und die des 1. Quartals 2019 bis zum 31. März 2020.

Die sozialen Rechte bleiben aufrechterhalten, vorausgesetzt dass die Beiträge fristgerecht zum verlängerten Termin gezahlt sind. Es wir ein automatischer Erlass auf Versäumniszuschlag

wegen verspäteter Zahlung gewährt. Falls die Sozialbeiträge nicht fristgerecht bezahlt werden, muss die Sozialversicherungskasse Zuschläge berechnen, und die Sozialleistungen können gegebenenfalls zurückgefordert werden.

Weitere Infos gibt es bei der Sozialversicherungskasse.