Sudanesen dürfen nicht abgeschoben werden

Staatssekretär Theo Francken will alle Rechtsmittel ausschöpfen und geht in Berufung gegen das Abschiebeverbot. Foto: Photo News | PHOTONEWS



Demnach bleibt die einstweilige Verfügung gültig, wonach die Sudanesen in dem geschlossenen Auffangzentrum von Vottem (bei Lüttich) vorläufig nicht in ihre Heimat abgeschoben werden dürfen. In einem Eilverfahren hatte ein Lütticher Gericht vorige Woche die Abschiebung verboten. Die 26 Sudanesen in Vottem waren im September im Brüsseler Maximilianpark aufgegriffen worden. Beamte aus Sudan selbst hatten bei der Identifizierung geholfen. Die Menschenrechtsliga klagte vor Gericht und bekam recht.

Die meisten Sudanesen wollen in Belgien kein Asyl beantragen, sie befinden sich auf der Durchreise nach Großbritannien. Auch sind welche schon in Italien oder Griechenland registriert und können daher kein Asyl mehr in Belgien beantragen. Ohne Asylantrag halten sie sich illegal in Belgien auf. Deshalb will Francken sie ausweisen. Die Gerichte urteilten jedoch, dass eine Abschiebung vorab stets gründlich untersucht werden müsse. Es müsse bewiesen werden, dass die Flüchtlinge in ihrem Heimatland nicht gefoltert oder getötet werden.

Francken gibt sich nicht geschlagen und geht erneut gegen das Verbot, das nur Vottem betrifft, in Berufung. Nach seinen Angaben wurden bereits rund 60 Sudanesen in ein anderes europäisches Land zurückgeführt. Andere sind nach Sudan zurückgekehrt, eine Person sogar unter Polizeieskorte. (gz/vrt)