Schlossmord nicht vor Assisenhof

Mordopfer Stijn Saelens. | Photo News



Angeklagt wegen des Mordes an Schlossherr Stijn Saelens im Januar 2012 werden vier Personen. Gegen einen fünften Verdächtigen, den Schwager des Opfers und Sohn des mutmaßlichen Auftraggebers, wurde das Verfahren eingestellt. Die Anklagekammer berücksichtigte mildernde Umstände und stufte das Verbrechen herunter auf ein Vergehen, und dafür können nur Korrektionalstrafen verhängt werden. Die Vier können beispielsweise nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Ein weiterer Vorteil für die Verdächtigen: Sie können in Berufung gehen. Wann es zum Prozess kommt, steht noch nicht fest. (gz/vrt)