Regierung macht Weg frei für Halbzeitrente

<p>Wer die Bedingungen erfüllt, soll im Alter von 60 Jahren zu 50 Prozent aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden und den Ruhestand schon genießen können. Illustrationsfoto: dpa</p>
Wer die Bedingungen erfüllt, soll im Alter von 60 Jahren zu 50 Prozent aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden und den Ruhestand schon genießen können. Illustrationsfoto: dpa


Konkret erhalten Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für eine (vorzeitige oder gesetzliche) Rente erfüllen und eine eingeschränkte berufliche Tätigkeit fortsetzen wollen, ab dem 60. Lebensjahr die Möglichkeit, ihre Altersrente zur Hälfte des ihnen zustehenden Betrags zu beziehen. Viele Arbeitnehmer werden noch vor Erreichen des gesetzlichen Alters von diesem neuen System profitieren können, teilt Bacquelaine mit.
Um in den Genuss dieses neuen Systems zu kommen, muss der Arbeitnehmer in den letzten zwölf Kalendermonaten zu 80 % einer Vollzeitstelle beschäftigt gewesen sein. Er muss zudem seine berufliche Tätigkeit so reduzieren, dass sie 50 % einer Vollzeitbeschäftigung nicht übersteigt. Diese reduzierte Beschäftigung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, Rentenansprüche für die berufliche Laufbahn zwischen dem Tag, an dem er die Halbzeitrente bezieht, und der vollständigen Verrentung aufzubauen.

Bevor sie in Kraft treten können, müssen die Gesetzestexte noch grünes Licht im Parlament erhalten. Die Regelung soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten. (gz)

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