Nachlässigkeit beim Eintreiben von Geldstrafen

Von einem Richter verhängte Geldstrafen werden oftmals nicht einkassiert. Allein in den vergangenen fünf Jahren gingen dem belgischen Staat dadurch über eine Milliarde Euro durch die Lappen. Illustrationsbild: dpa | 4

Wie die Zeitungen „L ́Echo“ und „De Tijd“ am Donnerstag berichten, seien während dieses Zeitraums lediglich 38 Prozent der von belgischen Gerichten verhängten Geldstrafen eingezogen worden. Justiz- und Finanzministerium haben Probleme, das Geld bei verurteilten Personen einzuziehen. Und das obwohl sie seit dem Jahr 2014 laut Gesetz befugt sind, das Geld direkt bei den Verurteilten zu kassieren. Aus Justizkreisen verlautet, dass es in den meisten Fällen, in denen Geldstrafen ausstünden um organisierte Kriminalität (Drogen, Menschenhandel, Prostitution…) gehe. Je länger man benötige, um die verhängten Geldstrafen einzutreiben, je mehr helfe das den Verurteilten, das Geld ins Ausland zu schaffen. (belga)