Kriminelle umgehen neue SIM-Karten-Regel

SIM-Karte fürs Handy. | dpa

„In einer Ermittlungsakte taucht beispielsweise der Name einer Person auf, die im Besitz verschiedener SIM-Karten ist. Wenn wir diese darauf ansprechen, stellt sich heraus, dass sie mit dem Fall nichts zu tun hat. Dass eine Prepaid-Karte auf den Namen einer Person registriert ist, bedeutet nicht unbedingt, dass diese die Karte auch effektiv gebraucht“, erläutert der Mechelner Untersuchungsrichter Philippe Van Linthout gegenüber dem Sender VRT. „Die Registrierungspflicht ist eine fantastische Sache, aber unzureichend. Es ist ja logisch, dass wir wissen wollen, wer welche Telefonnummer gebraucht. Genauso wie jedes Auto ein Kennzeichen hat, das an irgendjemanden gelinkt ist. Wenn jemand durch Rot fährt, dann will man wissen, wer es war, auch wenn der Fahrer nicht immer der Autobesitzer ist.“ Laut Van Linthout sind mehr Identitätskontrollen beim Verkauf von Prepaid-Karten erforderlich. „Ich stelle mir die Frage, wer heutzutage SIM-Karten verkaufen darf und in welchem Maße die Identität des Käufers überprüft wird. Wenn das nicht genug passiert, macht die Identifikationspflicht keinen Sinn. Der zuständige Minister oder die Polizei sollten für ausreichende Kontrollen sorgen.“