Krebs als Behinderung anerkannt

Für Krebspatienten, die auf Grund ihrer Krankheit lange Zeit nicht arbeiten konnten, ist der Wiedereinstieg in den Beruf nicht immer leicht. Da sollten die Arbeitgeber Entgegenkommen zeigen, urteilte jetzt ein Arbeitsrichter. Illustrationsbild: Robert Schlesinger/dpa | 4

Eine Beeinträchtigung, der der Arbeitgeber auch bei der Rückkehr eines Mitarbeiters Rechnung tragen muss, so das Urteil eines Richters beim Brüsseler Arbeitsgericht.

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