Harte Strafe: 7,5 Jahre Gefängnis, 60.000 Euro und 50 Jahre Fahrverbot

Nach 39 vorhergehenden Verurteilungen kannte Richter Peter D'Hondt keine Gnade mehr. Archivfoto: Photo News | PHOTONEWS



Laut Berichten flämischer Zeitungen, die von der Sudpresse-Gruppe zitiert werden,  verhängte Richter Peter D’Hondt damit die härteste Strafe seiner gesamten Laufbahn. „Jetzt muss Schluss sein“, wird der Richter zitiert. Der vor Gericht stehende Mann musste sich diesmal verantworten, weil er vier Mal innerhalb von vier Wochen mit Alkohol am Steuer seines Autos erwischt worden war. Diese Straftaten kamen zu den bereits 39 vorliegenden Verurteilungen wegen diverser Vergehen hinzu.

Unter anderem hatte der Mann in der Vergangenheit schon Unfälle verursacht, bei denen ihm 1,7 bzw. 2,2 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen werden konnten. Dabei war er auch auch mit Fahrzeugen von Kunden seiner Werkstatt unterwegs gewesen, an denen er Werkstatt-Kennzeichen angebracht hatte. Auch Fahrerflucht gehört zur Liste seiner Straftaten.

Der Richter wollte jetzt mit der Verurteilung vor allem auch dafür sorgen, dass der Mann, der dem Verfahren nicht selbst beiwohnte, endgültig aus dem Verkehr gezogen wird. (mako)