Seite dem 1. November haen Handelsgerichte einen neuen Namen: Sie heißen fortan Unternehmensgerichte. Ihr Zuständigkeitsbereich wurde ausgedehnt. Diese gerichtliche Instanz ist fortan auch befugt für Streitfälle mit Freiberuflern wie Architekten, Notaren, Anwälten Gerichtsvollzieher, Wirtschaftsprüfer, Buchhalter und Ärzte. Das Unternehmensgericht darf deren Geschäftszahlen prüfen und Klagen ihrer Gläubiger annehmen. Freiberufler und VoG’s können für bankrott erklärt werden.
Die Zuständigkeiten der Handelsgerichte werden ausgedehnt. Illustration: dpa | 4
Sie möchten den kompletten Artikel lesen?
Zugang zu allen digitalen Inhalten bereits ab
13,10 € pro Monat!