Gehaltsgrenze von 150 Prozent für alle Kammerabgeordneten

Gehaltsgrenze von 150 Prozent für alle Kammerabgeordneten, die Ämter kombinieren. | Photo News



Diese Kommission war im Zuge der überzogenen Nebenverdienste von Politikern in Interkommunalen eingesetzt worden. Betroffen von der neuen Regelung sind abgeordnete, die eine Sonderfunktion haben, beispielsweise Vizepräsident, Fraktionschef, Präsidiumsmitglied oder Ausschussvorsitzender. Der Nebenverdienst einfacher Parlamentarier darf bereits heute 50 Prozent de Abgeordnetengehalts nicht überschreiten.

Das monatliche Nettogehalt eines föderalen Abgeordneten beläuft sich auf 5.400 Euro. Haben sie gleichzeitig noch ein ausführendes Mandat (Bürgermeister oder Schöffe), wird die Obergrenze von 150 Prozent überschritten. „Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein“, erläutert Brecht Vermeulen (N-VA), Vorsitzender des Kammerausschusses zur politischen Erneuerung, im VRT-Fernsehen.

Konkret bedeute das, dass ein Abgeordneter mit einer parlamentarischen Sonderfunktion sein ausführendes Mandat in der Gemeinde praktisch kostenlos ausüben wird, so Vermeulen. Einer, der diese Regelung gut zu spüren bekommt, ist der Fraktionschef der flämischen Liberalen, Patrick Dewael (Open VLD), der gleichzeitig Vorsitzender des Parlamentsausschusses zu den Terroranschlägen vom 22. März 2016 und Bürgermeister von Tongern ist.

Nicht geklärt wurden bisher die Bezüge von Kammerpräsident Siegfried Bracke (N-VA), der im Februar wegen Nebenverdienste beim Telekombetrieb Telenet negativ in die Schlagzeilen geraten war. (gz)