Französisch-Prüfungen bei DG-Studenten nicht rechtens

Junge Leute, die an einer Schule der DG ihr Abiturzeugnis erhalten, brauchen für ein Studium an einer frankophonen Hochschule oder Universität keine Französischprüfung abzulegen. Das verstößt gegen das Gesetz. | Photo News



In jüngster Zeit häuften sich bei der DG-Regierung die Rückmeldungen hiesiger Studierender, die sich zu Beginn oder im Laufe ihres Studiums an einer Universität oder Hochschule im frankofonen Belgien einer Prüfung ausgesetzt sahen, die dem Nachweis der ausreichenden Kenntnis der französischen Sprache dienen sollte.

„Diese Praxis steht in Widerspruch zur geltenden Gesetzgebung“, so die DG-Minister. „Diese besagt explizit, dass ein in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erlangtes Abschlusszertifikat der Oberstufe des Sekundarunterrichts oder ein Hochschuldiplom kurzer Studiendauer eine ausreichende Beherrschung der französischen Sprache belegt.“

Paasch und Mollers forderten die Rektoren und Direktoren der Einrichtungen folgerichtig dazu auf, Inhaber dieser Diplome aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft von jeglicher Verpflichtung zur Teilnahme an Französischprüfungen zu befreien. (red)