EU-Kommission sieht Unklarheiten bei Haushaltsentwurf Belgiens

Die Länder müssen nun zusätzliche Informationen an die für die Haushaltsüberwachung in Europa zuständige Kommission übermitteln. Diese gibt dann bis Ende November eine Empfehlung an die europäischen Finanzminister, ob sie einen drohenden Verstoß gegen geltende Haushaltsregeln sieht. Die belgische Föderalregierung nannte das Vorgehen ein „übliches Prozedere“. Offenbar ist die EU nicht mit dem eingeschlagenen Weg des Schuldenabbaus zufrieden. So müsse Belgien sein strukturelles Defizit jedes Jahr um 0,6 Prozent im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) abbauen. 2019 würden aber nur 0,2 Prozent erreicht, kritisierte die Behörde. Gemäß den sogenannten Maastricht-Kriterien ist maximal eine Neuverschuldung von drei Prozent der Wirtschaftsleistung und eine Gesamtverschuldung von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt, um die Stabilität des Euro zu gewährleisten. Weil Belgien eine höhere Gesamtverschuldung aufweist, gelten zusätzliche Auflagen. (sc)