Welkenraedter Bürgermeister freigesprochen – Gemeindearbeiter hatten geklagt


Zudem hielten die Kläger das Anbringen der Kameras im kommunalen Bauhof für illegal. Hintergrund der Installation der Überwachungskameras waren mehrere Vandalismus-Akte auf dem Bauhofgelände in der jüngeren Vergangenheit gewesen.

Das Gericht teilte indes die Einschätzung der Kläger nicht. Das Anbringen der Kameras sei aufgrund der Vorgeschichte legitim und verhältnismäßig gewesen. Zudem sei die Vorgehensweise im Vorfeld mit den Bauhofmitarbeitern und den Gewerkschaften besprochen worden. (belga)