Nächste Runde für Rechtsstreit zum Hambacher Forst

Der Streit um den umstrittenen Braunkohletagebau Hambach geht weiter: Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) stellte nach eigenen Angaben am Dienstag einen Antrag auf Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Dieses hatte eine Klage des BUND gegen den Rahmenbetriebsplan für die Jahre 2020 bis 2030 und den Hauptbetriebsplan bis 2017 im November abgewiesen.

In erster Instanz waren die Umweltschützer damit in ihrem Vorgehen gegen umstrittene Rodungen im Hambacher Wald gescheitert. Bei Zulassung der Berufung müsste das Oberverwaltungsgericht Münster über die Klage entscheiden.

In dem Rechtsstreit geht es vor allem um die Frage, ob der Hambacher Wald nach europäischen Kriterien schutzwürdig ist. Die Bezirksregierung Arnsberg will bis Ende März entscheiden, wie es mit dem umstrittenen Braunkohletagebau Hambach weitergeht. RWE Power hatte seinen Antrag zum Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den umstrittenen Braunkohletagebau eingereicht, über den die Bergbaubehörde bis Ende März entscheiden will. (dpa)