"Grusel-Clowns" verbreiten in Aachen Angst und Schrecken: Polizei ermittelt

Wer in Clownsmaske seine Mitmenschen terrorisiert, riskiert eine Gefängnisstrafe. | dpa



Die Aachener Polizei wählt am Montag deutliche Worte: „Schluss mit lustig. Andere Menschen so zu erschrecken, ihnen Angst zu machen, mitunter gar Todesangst auszulösen, hat mit Spaß gar nichts zu tun. Ein solches Verhalten ist abscheulich, verachtenswert und vor allem – eine Straftat.“

Ein als Clown Maskierter war am Samstag aus einem Gebüsch heraus vor das Rad eines 21-Jährigen gesprungen, der die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und stürzte. In einem zweiten Fall war ein 18-Jähriger über mehrere Straßenzüge von einem „Grusel-Clown“ verfolgt worden, bis er den Verfolger schließlich abschütteln konnte.

So ein Verhalten sei eine Straftat, wie die Aachener Polizei unmissverständlich betont. Es werde nun geprüft, ob der Tatbestand einer Körperverletzung vorliegt. Auch psychische Beeinträchtigungen könnten unter diesen Tatbestand fallen. Im Falle des verletzten Fahrradfahrers ermittelt die Aachener Polizei außerdem wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Dem „Horror-Clown“, der den Unfall verursacht hat, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Die Polizei appelliert eindringlich an „den gesunden Menschenverstand“. Wer seine Mitmenschen derart terrorisiert, sei sich nicht bewusst, was er mit seinem Aufzug und Verhalten anrichte.

Für Zeugen eines Vorfalls gelte: Nicht jede als Clown verkleidete Person sei ein potentieller Straftäter. Bei bedrohlichen Begegnungen solle aber direkt der Polizei-Notruf gewählt werden.

Außerdem warnt die Polizei ausdrücklich vor Selbstjustiz und einer Aufrüstungen mit Messern und anderen gefährlichen Gegenständen. Vor allen in Kommentaren sozialer Netzwerke wird verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber den „Horror-Clowns“ aufgerufen – doch auch die ist strafbar.

Nach den bekannten Aachener Vorfällen sind bislang zwei Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Denen gehen die Ermittler gezielt nach. (red)